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   OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 2 Ss-OWi 315/06, 2 Ss OWi 315/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15821
OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 2 Ss-OWi 315/06, 2 Ss OWi 315/06 (https://dejure.org/2006,15821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.2006 - 2 Ss-OWi 315/06, 2 Ss OWi 315/06 (https://dejure.org/2006,15821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 2 Ss-OWi 315/06, 2 Ss OWi 315/06 (https://dejure.org/2006,15821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 2 OWiG, § 46 Abs 1 OWiG, § 206a StPO, § 275 Abs 3 StPO
    Bußgeldverfahren: Ruhe der Verfolgungsverjährung bei unvollständigem Urteil

  • Wolters Kluwer

    (Bußgeldverfahren: Ruhe der Verfolgungsverjährung bei unvollständigem Urteil)

  • Judicialis

    OWiG § 32; ; StPO § 275 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 32; StPO § 275 Abs. 3
    Wesentliche Formmängel eines Urteils, die ein Ruhen der Verfolgungsverjährung ausschließen können

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Ruhens des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung in Bußgeldsachen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1981 - 4 StR 13/81

    Umdeutung eines Wiedereinsetzungsgesuchs eines Beschwerdeführers in einen Antrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 2 Ss OWi 315/06
    Danach fehlt es an einer ordnungsgemäßen Zustellung des angefochtenen Urteils mit der Folge, dass die von einer wirksamen Urteilszustellung abhängigen Rechtsmittelfristen noch nicht in Lauf gesetzt worden sind (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 5 zu § 345; BGH StV 1981, 170; OLG Frankfurt am Main - 2 Ws (B) 329/91 OWiG - ; - 2 Ws (B) 3/93 OWiG - ; 2 Ws (B) 352/00 OWiG -).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12

    Urteilsverkündung im Bußgeldverfahren: Ruhen der Verfolgungsverjährung trotz

    Der Senat verkennt nicht, dass eine gerichtliche Entscheidung im Sinne der genannten Vorschrift, die an einem wesentlichen Formmangel leidet und sich (insofern) als unvollständig erweist, für den Eintritt dieser Hemmungswirkung nicht ausreichen kann (vgl. Gürtler in Göhler, a.a.O., § 32 Rdnr. 7; OLG Frankfurt, DAR 2007, 38 f.; OLG Hamm ZfS 2004, 92 f.).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2013 - 4a Ss 711/12

    Bußgeldverfahren: Ablauf der Verjährungsfrist bei Urteil ohne Angabe des

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Frankfurt (DAR 2007, 38; ebenso Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 32 Rn. 7; offen gelassen von OLG Stuttgart [6. Senat für Bußgeldsachen] DAR 2012, 402) folgt der Senat nicht.
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